1. Abflusslose Sammelgruben
Abflusslose Sammelgruben sind wie es der Name schon sagt abflusslos. Sie werden bei Bedarf entsorgt. Auf der Grundlage der Gebührensatzung beträgt die Gebühr 13,89 Euro/m³ abgefahrener Menge. Abflusslos gelten die Gruben regelmäßig dann, wenn sämtliches gesammeltes häusliches Schmutzwasser abgefahren wird.
Die Gruben werden nach DIN 1986 betrieben. Es ist das gesamte auf dem Grundstück anfallende häusliche Schmutzwasser einzuleiten. Eine anderweitige Entsorgung z.B. durch Abpumpen und Versickerung im Garten, Einleiten in den Bürgermeisterkanal oder Einleiten in die Vorflut ist unzulässig. Gleiches gilt für die Entsorgung von Dusch- und Waschwasser. Bei Vorliegen einer abflusslosen Sammelgrube entfällt die Abwasserabgabepflicht.
2. Kleinkläranlagen/Mehrkammerabsetzgruben
Kleinkläranlagen bestehen in der Regel aus mehreren Kammern, wo das häusliche Schmutzwasser mechanisch gereinigt wird. Das häusliche Schmutzwasser aus der (in der Regel) dritten Kammer kann entweder auf Ihrem Grundstück (z.B. im Garten) im Untergrund versickern oder in die Vorflut oder in den vorhandenen Bürgermeisterkanal eingeleitet werden. Grundlage für das Betreiben ist die DIN 4261, Teil 1. Der überschüssige Klärschlamm aus Kleinkläranlagen ist mindestens einmal im Jahr zu entsorgen. Die Gebühr für die Abfuhr beträgt 22,93 Euro/m³. Die Gebühr für die Inanspruchnahme des Bürgermeisterkanales beträgt 2,06 Euro/m³. Zusätzlich ist eine Abwasserabgabe in Höhe von 17,89 Euro/Person im Jahr zu zahlen.
3. Sickergruben
Sickergruben bestehen in der Regel aus einer Kammer. Die Feststoffe setzen sich auf dem Boden der Grube ab, das vorgeklärte häusliche Schmutzwasser versickert um Untergrund. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Kleinkläranlagen.
4. Mehrkammerausfaulgruben
Durch das im Vergleich zur Mehrkammerabsetzgrube wesentlich größere Volumen und die damit verbundene längere Verweilzeit des häuslichen Schmutzwassers kommt es an der Kontaktfläche zwischen dem häuslichen Schmutzwasser und dem Bodenschlamm sowie dem an den Beckenwänden haftenden Bewuchs zu anaeroben biologischen Abbauprozessen und damit zu einer teilweisen biologischen Reinigung des häuslichen Schmutzwassers. Mehrkammerausfaulgruben gelten daher als "teilbiologische" Abwasserreinigungsanlagen. Die Bemessung erfolgt nach DIN 4261, Teil 1. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Kleinkläranlagen/Mehrkammerabsetzgruben mit der Ausnahme, dass Mehrkammerausfaulgruben aller 2 Jahre zu entsorgen sind.
Nach erster Inaugenscheinnahme der Abwasserbeseitigungsanlagen werden viele dezentrale Anlagen nicht satzungsgemäß betrieben. So werden häusliche Schmutzwässer aus abflusslosen Sammelgruben in den Garten zur Versickerung oder direkt in den Bürgermeisterkanal abgeleitet. Ebenso Wasch- und Abwaschwasser. Der Verband ist zur ordnungsgemäßen Schmutzwasserentsorgung verpflichtet.
Diesbezüglich führt der Verband regelmäßig Kontrollen der dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen durch. Verstöße gegen die Satzung werden im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet.
Zur Abfuhr im Verbandsgebiet sind ausschließlich die Firma Rohrservice Arndt, Hasentorstraße 10, 06526 Sangerhausen, Telefon 03464/579144 (Altgebiet Eisleben) und die Firma SB-RKS, Reideburger Straße 65, 06116 Halle/Saale, Telefon 0345/5600670 (Altgebiet Süßer See) berechtigt.