Der Abwasserzweckverband "Eisleben-Süßer See" betreibt nach Maßgabe seiner technischen Satzung eine öffentliche Einrichtung der zentralen Abwasserbeseitigung.
Auf der Grundlage des § 5 Kommunalabgabengesetz Land Sachsen-Anhalt sowie § 1 Abs. 2 Nr. 3 Abwasserbeseitigungsabgabensatzung erhebt der Verband als Gegenleistung die für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erforderlichen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht überschreiten.
Als Gebührenmaßstab wird der Frischwassermaßstab angewendet (Ausnahme ist z.B. das Vorhandensein einer Schmutzwassermesseinrichtung). Die Gebühr beträgt 3,09 Euro/m³. Nach Maßgabe der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung können für gewerblich/industriell genutzte Grundstücke, die überdurchschnittlich oder unterdurchschnittlich verschmutztes Abwasser einleiten, eine erhöhte oder verminderte Gebühr erhoben werden.
Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Satzungsrecht.