Einsatz von Ventilwächtern für säumige Zahler
Mittwoch, 06. Juli 2011, 15:10 Uhr
Der Abwasserzweckverband "Eisleben-Süßer See" setzt ab 01.08.2011 zur Beitreibung seiner Forderungen sogenannte Ventilwächter ein.
Die Ventilwächter werden an zwei Rädern angebracht, indem sie auf das Ventil der Autoreifen geschraubt werden. Gleichzeitig werden gelbe Warnplaketten und das Pfandsiegel an die Autoscheiben geklebt.
Sollte das Fahrzeug trotzdem noch benutzt werden, bewirken die Ventilwächter, dass die Luft aus den Reifen entweicht und das Fahrzeug nach ungefähr 200-500 Metern abgebremst werden muss.
Nach Anbringen der Ventilwächter hat der Schuldner maximal eine Woche Zeit, sein Fahrzeug beim Vollstreckungsbeamten des Verbandes gegen Zahlung auszulösen. Erfolgt dies nicht, wird das Farhzeug kostenpflichtig abgeschleppt und einer Verwertung zugeführt.
Bevor es jedoch so weit ist, dass die Ventilwächter eingesetzt werden, haben die Schuldner die Möglichkeit, die rückständigen Forderungen zu begleichen. Die Schuldner bekommen neben einer Mahnung eine Vollstreckungsankündigung, in der ausdrücklich auf weitere Maßnahmen hingewiesen wird.
Die Schuldner haben zu jeder Zeit des Verfahrens die Möglichkeit, entsprechende Billigkeitsmaßnahmen beim Verband zu beantragen.
Erhebung der Niederschlagswassergebühren
Donnerstag, 17. Februar 2011, 09:25 Uhr
Im Rahmen der Einführung eines flächenbezogenen Niederschlagswassermaßstabes sind die Erfassungen zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Niederschlagswassergebührensatzung ist zum 01.01.2011 in Kraft getreten.
Aufgrund dessen wird der Verband die Erhebung der Niederschlagswassergebühren in den OT Unterrißdorf, Wormsleben, Lüttchendorf, Aseleben, Seeburg und Rollsdorf in den nächsten Tagen vornehmen.
Kontrollen der dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen
Dienstag, 10. August 2010, 11:27 Uhr
Der Abwasserzweckverband betreibt nach Maßgabe seiner Satzung u.a. die öffentliche Einrichtung der dezentralen Abwasserbeseitigungsanlage.
Nach erster Inaugenscheinnahme der Abwasserbeseitigungsanlagen werden viele dezentrale Anlagen nicht satzungsgemäß betrieben. So werden häusliche Schmutzwässer aus abflusslosen Sammelgruben in den Garten zur Versickerung oder direkt in den Bürgermeisterkanal abgeleitet. Ebenso Wasch- und Abwaschwasser. Der Verband ist zur ordnungsgemäßen Schmutzwasserentsorgung verpflichtet.
Aufgrund dessen führt der Verband zurzeit flächendeckende Kontrollen der dezentralen Anlagen durch. Bei groben Verstößen gegen die Abwasserbeseitigungssatzung können u.a. Bußgelder erteilt werden.
Mehr Informationen zum Betreiben der dezentralen Anlagen finden Sie hier: klick
Zur Abfuhr im Verbandsgebiet sind ausschließlich die Firma Rohrservice Arndt, Hasentorstraße 10, 06526 Sangerhausen, Telefon 03464/579144 (Altgebiet Eisleben) und die Firma SB-RKS, Reideburger Straße 65, 06116 Halle/Saale, Telefon 0345/5600670 (Altgebiet Süßer See) berechtigt.
Dienstag, 28. September 2010, 07:37 Uhr
Nach dem der Verband vom Land Sachsen-Anhalt Fördermittel erhalten hat, ist mittlerweile die Ausschreibung der Bauleistung abgeschlossen. Die Baustelleneinrichtung und somit der Start der Baumaßnahme soll am 28.09.2010 erfolgen.