Kontrollen der dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen
Dienstag, 10. August 2010, 11:27 Uhr
Der Abwasserzweckverband betreibt nach Maßgabe seiner Satzung u.a. die öffentliche Einrichtung der dezentralen Abwasserbeseitigungsanlage.
Nach erster Inaugenscheinnahme der Abwasserbeseitigungsanlagen werden viele dezentrale Anlagen nicht satzungsgemäß betrieben. So werden häusliche Schmutzwässer aus abflusslosen Sammelgruben in den Garten zur Versickerung oder direkt in den Bürgermeisterkanal abgeleitet. Ebenso Wasch- und Abwaschwasser. Der Verband ist zur ordnungsgemäßen Schmutzwasserentsorgung verpflichtet.
Aufgrund dessen führt der Verband zurzeit flächendeckende Kontrollen der dezentralen Anlagen durch. Bei groben Verstößen gegen die Abwasserbeseitigungssatzung können u.a. Bußgelder erteilt werden.
Mehr Informationen zum Betreiben der dezentralen Anlagen finden Sie hier: klick
Zur Abfuhr im Verbandsgebiet sind ausschließlich die Firma Rohrservice Arndt, Hasentorstraße 10, 06526 Sangerhausen, Telefon 03464/579144 (Altgebiet Eisleben) und die Firma SB-RKS, Reideburger Straße 65, 06116 Halle/Saale, Telefon 0345/5600670 (Altgebiet Süßer See) berechtigt.
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