"Eisleben-Süßer See"Wappen Eisleben

- Körperschaft öffentlichen Rechts -


Ab dem 10.03.2022 ist wieder geöffnet 

Corona Smilie

Das Verwaltungsgebäude (Landwehr 9) des Abwasserzweckverbandes ist ab Donnerstag, dem 10.03.2022, wieder zu den normalen Öffnungszeiten für den Kundenverkehr verfügbar. Grundlage hierfür ist die am 17.02.2022 verabschiedete 6. VO zur Änderung der 15. SARS-CoV-2- EindämmungsVO in Verbindung mit den allgemeinen Lockerungen der Coronaregelungen.

Wir bitten um die Einhaltung der Maskenpflicht im Gebäude

 

Ihr Abwasserzweckverband "Eisleben-Süßer See"


Das neue TTDSG  

Ab dem 01.12.2021 tritt das neue TTDSG (Telekommunikations- Telemedien- Datenschutzgesetz) in Kraft. Auch der Abwasserzweckverband will über die Umsetzung auf seiner Webseite in groben Zügen informieren.

Der Betrieb einer Webseite fällt unter die Kategorie Telemediendienst. Speziell hierfür ist der §25 von Interesse. Er sagt etwas über den Schutz der Privatsphäre aus. Unter anderem trifft das für den Einsatz von sogenannten Cookies auf Webseiten zu. Neu im TTDSG ist, dass der Webseitenbesucher nicht nur das Setzen sondern auch das Auslesen der Cookies erlauben muss. Die Ausnahme bilden Cookies die technisch notwendig sind. Also solche, ohne die die Webseite nicht funktionieren würde.

Die Webseite des Abwasserzweckverbandes „Eisleben-Süßer See“ setzt oder liest keine Cookies, noch nutzt sie Cookies von Drittanbietern zu Statistik- oder Auswertungszwecken. Allerdings setzt der Provider des AZV (die STRATO AG) Cookies zum reibungslosen Funktionieren der Webseite ein (-> technisch notwendige Cookes!). Auf das Setzen, Auslesen und Verarbeiten dieser speziellen Cookies hat der AZV keinen Einfluss.