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Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Eisleben-Süßer See“
zur Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Fäkalwasser aus
abflusslosen Sammelgruben für das Jahr 2024

Der Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“ ist ausschließlich für die gesamte Entsorgung von Fäkalwasser aus abflusslosen
Sammelgruben und die Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet zuständig. Mit der Durchführung dieser
Aufgabe hat der Abwasserzweckverband nach öffentlicher Ausschreibung die Firma Rohr-Service-Arndt e. K. mit Sitz in
06526 Sangerhausen, Hasentorstraße 10A beauftragt. Das vorgenannte Entsorgungsunternehmen hat in Abstimmung mit dem
Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“ den nachstehenden Jahrestourenplan erstellt.

Entsorgungsplan für Fäkalien 2024

Ort / Ortsteil

Abfuhrtermine Fäkalien aus Gruben

Ahlsdorf mit Ziegelrode

20. KW und 40. KW

Seeburg

15. bis 16. KW und 41. KW bis 42. KW

Hergisdorf (Gemarkung)

20. KW und 44. KW

Wimmelburg (Gemarkung)

21. KW und 31. KW und 43. KW

Hornburg

15. KW

Rothenschirmbach

14. KW

Osterhausen

14. KW

Kleinosterhausen

14. KW

Sittichenbach

14. KW

Bischofrode

15. KW

Schmalzerode

15. KW

Aseleben

18. KW und 19. KW

Amsdorf

19. KW

Röblingen

20. KW

Wansleben

20. KW

Stedten

21. KW

Helbra

23. KW

Erdeborn

24. KW

Benndorf

25. KW

Farnstädt

31. KW

Wolferode

32. KW

Lutherstadt Eisleben

33. KW und 34. KW

Unterrißdorf

35. KW

Volkstedt

36. KW

Rollsdorf

37. KW

Lüttchendorf

41. KW und 42 KW

Höhnstedt

43. KW

 

Die genaue terminliche Abstimmung zur Fäkalschlammentsorgung des jeweiligen Grundstückes, in dem vorgegebenen Zeitraum,
ist entsprechend des Tourenplanes vom Grundstückeigentümer mit den verantwortlichen Mitarbeitern der
Firma Rohr-Service-Arndt e. K. unter der Telefonnummer 03464 / 57 91 44, montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr direkt vorzunehmen.

Die Abfuhr von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen.

Sollte die Abfuhr öfters notwendig sein, ist dies terminlich entsprechend mit der Fa. Arndt zu vereinbaren.

Die Abfuhr von Fäkalschlamm aus vollbiologischen Kleinkläranlagen hat alle 2 Jahr zu erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass die freie Zufahrt zu den jeweiligen Grundstücken durch die Grundstückseigentümer / Nutzer sichergestellt werden muss.

Sollte das Entsorgungsfahrzeug (LKW 20 Tonnen) nicht an die Entsorgungsstelle heran kommen oder vergebens anfahren, entstehen zusätzliche
Kosten zu Lasten des Grundstückseigentümers/Nutzers der Grube.


Hinweis:

Die Gebühren für die Entsorgung des Fäkalwassers aus Sammelgruben werden nach dem verbrauchten Frischwasser (nach Wasseruhr) berechnet
(siehe Abwasserbeseitigungsabgabensatzung). Der entsprechende Gebührenbescheid nach dem Wasserverbrauch (Frischwassermaßstab) geht dem
Grundstückseigentümer/Nutzer jährlich zu.

Sollten Sie Wasser im Garten z. Bsp. zum Gießen nutzen, ist dies durch einen geeichten Zwischenwasserzähler nachzuweisen. Die dafür notwendigen
Formulare (Antrag auf Abwassergebührenminderung, …) finden Sie auf unserer Internetseite www.azv-eisleben.de und im Kundenbüro.

Der Endzählerstand des Zwischenzählers ist jährlich bis einen Monat nach dem Ende des jeweiligen Erhebungszeitraumes (siehe Abwasserbeseitigungsabgabensatzung)
schriftlich beim Verband (Zählerstandsmeldung für Zwischenzähler) zu melden. Bei dieser Monatsfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Fehlt die Meldung
des Endzählerstandes des vorjährigen Erhebungszeitraums ist keine Anerkennung (kein absetzen von Wassermengen) möglich und der Anspruch auf Verrechnung ist erloschen.

Fragen zur Durchführung der regelmäßigen Fäkalschlammentsorgung und Abfuhr von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben beantworten die Mitarbeiter des
Abwasserzweckverbandes „Eisleben-Süßer See“ unter der Telefonnummer 03475/ 66 77 -80 während der Sprechzeiten.

 

Kontakt Entsorgungsunternehmen:               

     Rohr-Service-Arndt e.K.

     Hasentorstraße 10A
     06526 Sangerhausen
     Tel:                  03464 / 579 144
     Fax:                 03464 / 579 145
     E-Mail:            Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der Entsorgungstermine.

Ihr Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“



 

Das neue TTDSG  

Ab dem 01.12.2021 tritt das neue TTDSG (Telekommunikations- Telemedien- Datenschutzgesetz) in Kraft. Auch der Abwasserzweckverband will über die Umsetzung auf seiner Webseite in groben Zügen informieren.

Der Betrieb einer Webseite fällt unter die Kategorie Telemediendienst. Speziell hierfür ist der §25 von Interesse. Er sagt etwas über den Schutz der Privatsphäre aus. Unter anderem trifft das für den Einsatz von sogenannten Cookies auf Webseiten zu. Neu im TTDSG ist, dass der Webseitenbesucher nicht nur das Setzen sondern auch das Auslesen der Cookies erlauben muss. Die Ausnahme bilden Cookies die technisch notwendig sind. Also solche, ohne die die Webseite nicht funktionieren würde.

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